Berlin Volles Adoptionsrecht nicht mehr bis 2017

Berlin · Der Bundestag setzt heute die Vorgabe des Verfassungsgerichtes um und erlaubt die sogenannte Sukzessiv-Adoption. Danach können Partner in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ein Kind adoptieren, wenn der Lebensgefährte es bereits vorher adoptiert hatte.

Das volle Adoptionsrecht will die Union nur akzeptieren, wenn Karlsruhe es verfügt. Nach Auskunft des Verfassungsgerichts ist dazu aber noch kein Verfahren anhängig. Das bedeutet angesichts der üblichen Zeitabläufe, dass es bis Ende der Wahlperiode keine weitere Gleichstellung im Adoptionsrecht geben wird.

(may-)
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