München Verteidiger: Höchstens zehn Jahre Haft für Beate Zschäpe

München · Die Wahlverteidiger der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, haben zum Abschluss ihres Plädoyers eine maximale Haftstrafe von zehn Jahren für ihre Mandantin gefordert. Sie sei für keinen der Morde der rechtsextremen Terrorgruppe verantwortlich, sagten sie gestern vor dem Oberlandesgericht München. Zschäpe könne nur wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu Raubüberfällen verurteilt werden. Die Bundesanwaltschaft hat Zschäpe als Mittäterin des zehnfachen Mordes angeklagt und verlangt lebenslange Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung.

Zschäpes Anwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel argumentierten damit, dass der Bundesgerichtshof in einigen Fällen hohe rechtliche Hürden für eine Verurteilung als Mittäterin gestellt hat. Als solche würde Zschäpe, auch ohne selbst am Tatort gewesen zu sein, als Mörderin bestraft. Die Morde und Anschläge seien allein von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt geplant und begangen worden, sagten die Anwälte. Der Wunsch, jemanden zur Rechenschaft zu ziehen, sei zwar nachvollziehbar, aber: "Der Rechtsstaat wird es aushalten müssen, dass es Verbrechen gibt, für die die eigentlichen Täter nicht mehr belangt werden können", sagte Grasel. Es könne nicht gelten: "Den Letzten beißen die Hunde."

Im Prozess werden nun die Plädoyers von Zschäpes Pflichtverteidigern erwartet.

(her)
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