Berlin Verfassungsrichter kippen Bundestagswahlrecht

Berlin · Deutschland hat kein gültiges Bundestagswahlrecht mehr. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das von Schwarz-Gelb vor einigen Monaten reformierte Bundeswahlgesetz in zentralen Punkten für verfassungswidrig. Die Grünen sprachen von einer "konstitutionellen Staatskrise".

Karlsruhe beanstandete, dass die Gesetzesnovelle nach wie vor ein negatives Stimmengewicht erlaube (mehr Stimmen für eine Partei in einem Wahlkreis können zum Verlust eines Mandats führen). Die Richter begrenzten zudem die Höchstzahl möglicher Überhangmandate auf 15. Das Bundesinnenministerium erklärte, sollten sich die Fraktionen nicht rechtzeitig auf ein neues Gesetz einigen, könnte das Verfassungsgericht im Rahmen einer erneuten Entscheidung "Übergangsregelungen zum Wahlrecht treffen, soweit es diese für erforderlich hält".

Unionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer kündigte an, auf Arbeitsebene sofort die Arbeit an einem neuen Gesetz aufzunehmen. "Unser Angebot steht, bereits Ende August/Anfang September mit den anderen Fraktionen in die politischen Verhandlungen zum Wahlrecht einzutreten", sagte der CDU-Politiker unserer Zeitung. Die Aufgabe, vor die das Gericht alle Fraktionen gestellt habe, sei überaus kompliziert, sowohl zeitlich wie inhaltlich.

(RP)
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