Karlsruhe Verfassungsgericht weist Klagen gegen Euro-Rettung ab

Karlsruhe · Die Verfassungsklagen gegen die Beteiligung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm ESM sind gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies die mit rund 37 000 Beschwerdeführern größte Klage seiner Geschichte endgültig ab. Die im Grundgesetz verankerte Haushaltsautonomie des Bundestages bleibe trotz der milliardenschweren Verpflichtungen gewahrt, erklärte das Gericht. Es sei sichergestellt, dass über die zugesagten 190 Milliarden Euro hinaus keine Zahlungsverpflichtungen begründet würden.

Die Kläger hatten argumentiert, mit dem ESM werde die im Grundgesetz verankerte Budgethoheit des Bundestags untergraben. Zu den Beschwerdeführern gehörte neben dem CSU-Politiker Peter Gauweiler und mehreren Rechtsprofessoren auch der Verein "Mehr Demokratie" um die Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin. Den Verfassungsklagen hatten sich Tausende Bürger angeschlossen.

Die Bundesregierung sieht sich durch das Urteil bestätigt. Der ESM stehe im Einklang mit dem Grundgesetz. "Das schafft Vertrauen", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).

(rtr)
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