Karlsruhe Verfassungsgericht weist Edathys Beschwerde zurück

Karlsruhe · Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert. Für die Durchsuchung seiner Wohnungen und Büros habe es einen begründeten Anfangsverdacht wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie gegeben, befand das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsrichter stellten zwar fest, dass der Durchsuchungsbeschluss Edathys Immunität als Abgeordneter verletzt habe. Edathys Beschwerde dagegen wiesen sie aber als unzulässig zurück - er hätte sich im laufenden Verfahren oder vor dem zuständigen Gericht in Hannover wehren müssen, nicht vor dem Verfassungsgericht.

Die erhobenen Rügen "haben keine hinreichende Aussicht auf Erfolg", teilte das Verfassungsgericht mit. "Sie sind teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet." Deshalb sei die Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Amtsgerichts und Landgerichts Hannover nicht zur Entscheidung angenommen worden. Damit erledige sich auch Edathys Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

In dem Verfahren gegen Edathy wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie hatten die Behörden im Februar die Durchsuchung seiner Wohnungen und seines Abgeordnetenbüros sowie den Zugriff auf seine E-Mails beschlossen. Dagegen wandte sich Edathy erfolglos an das Landgericht Hannover. Anfang Mai reichte er Verfassungsbeschwerde ein. Mitte Juli erhob die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage. Die Behörde wirft Edathy vor, über seinen Bundestagslaptop 2013 Kinderpornos aus dem Internet geladen zu haben.

(dpa)
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