Karlsruhe/Erkelenz Verfassungsgericht bestätigt Tagebau Garzweiler II

Karlsruhe/Erkelenz · Die Enteignung und Umsiedlung mehrerer Tausend Menschen zugunsten des Braunkohletagebaus Garzweiler II verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und die Klage eines Erkelenzers zurückgewiesen, der seit 13 Jahren gegen den Tagebau kämpft und ein "Recht auf Heimat" eingefordert hatte.

Die Richter bewerteten das Gemeinwohl-Interesse höher als das Recht auf Eigentum und freie Wohnsitzwahl. Nicht verfassungskonform sei dagegen die Enteignung einer Obstwiese des Umweltverbands BUND gewesen, die allerdings nicht mehr existiert. Das Gericht stärkte zugleich den Rechtsschutz Betroffener bei künftigen Großprojekten. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) erklärte, die Garzweiler-Planung müsse nachjustiert werden.

(tüc)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort