Geldbuße in Höhe von 300.000 Mark Verfahren gegen Kohl soll eingestellt werden

Berlin (dpa). Das Ermittlungsverfahren der Bonner Staatsanwaltschaft gegen CDU-Altkanzler Helmut Kohl wegen des Verdachts der Untreue soll gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von etwa 300 000 Mark eingestellt werden. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Freitag aus Berliner Quellen. Mit der offiziellen Entscheidung werde für Februar gerechnet, hieß es. Kohl wäre damit nicht vorbestraft.

Der zuständige Bonner Oberstaatsanwalt Bernd König sagte der dpa: "Ich kommentiere das nicht." Auch Kohl-Anwalt Stephan Holthoff- Pförtner wollte keine Stellungnahme abgeben. Wie genau die Staatsanwälte ihre Entscheidung begründen, war ebenfalls noch nicht zu erfahren.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte am 3. Januar vergangenen Jahres offiziell das Verfahren gegen Kohl eröffnet. Sie hatte ihr Vorgehen mit dem Anfangsverdacht einer Untreue zum Nachteil der CDU- Bundespartei begründet. Kohl hatte eingeräumt, zwischen 1993 und 1998 bis zu zwei Millionen Mark in bar von Spendern entgegengenommen zu haben und nicht - wie im Parteiengesetz vorgeschrieben - als Spenden ausgewiesen zu haben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte er dadurch der Partei einen Vermögensschaden zugefügt, weil die CDU wegen dieser Spendenpraxis erhebliche finanzielle Sanktionen in Kauf nehmen musste. Das Verfahren könne aber eingestellt werden, weil Kohl den Schaden mit seiner Geldsammelaktion im Frühjahr vergangenen Jahres wieder gut gemacht habe, verlautete. Dabei waren rund acht Millionen Mark zusammengekommen. Aus eigener Tasche hatte Kohl 700 000 Mark beigesteuert, indem er sein Haus in Oggersheim beliehen hat.

(RPO Archiv)
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