Verfahren einstellen

Das Verfahren gegen das Internetportal Netzpolitik.org wegen angeblichen Landesverrats wird immer skurriler. Der Bundesjustizminister distanziert sich öffentlich vom Generalbundesanwalt (dessen Dienstherr er ist), und die Kanzlerin lässt öffentlich Zweifel an dem Verfahren erkennen. Der Kern der Vorwürfe, nämlich, dass die veröffentlichen Dokumente ein Staatsgeheimnis behandelten, dessen Veröffentlichung "die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik herbeiführt", ist noch von keinem führenden Juristen auch nur ansatzweise bestätigt worden. Dabei sind die Dokumente im Internet ja einsehbar.

Die Mutmaßung also, dass sich der Verfassungsschutz mit seiner Anzeige und schließlich der Bundesanwalt mit seinen Ermittlungen gegen Journalisten ordentlich verrannt haben, ist naheliegend. Warum wird das Verfahren dann nicht eingestellt? Journalisten stehen nicht über dem Rechtsstaat. Und sie verdienen auch keine Sonderbehandlung. Aber wenn ein so drastischer Vorwurf nicht belegt werden kann, sollte man ihn fallen lassen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort