Berlin Urteil: Regierung muss über Waffenexport entscheiden

Berlin · Der Waffenhersteller Heckler & Koch hat mit einer Klage gegen die Bundesregierung einen Teilsieg errungen. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt verpflichtete in seinem Urteil das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa), über einen Antrag des Unternehmens zum Export von Teilen des Sturmgewehrs G 36 nach Saudi-Arabien zu entscheiden. Eine direkte Genehmigung erteilte das Gericht jedoch nicht. Und auch der Teilsieg könnte sich für die Waffenschmiede ins Negative kehren, wenn die Bundesregierung den Antrag - wie zu erwarten ist - ablehnen wird.

Heckler & Koch hatte eine Untätigkeitsklage gegen das Bafa eingereicht, das Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) unterstellt ist. Hintergrund ist ein bereits vor zwei Jahren gestellter Antrag auf Ausfuhr von 1000 Druckfedern und 27.000 Ersatzteilen für das G 36 im Wert von 537.000 Euro - die Teile gelten als Schlüsselkomponenten für die Produktion. In Saudi-Arabien wird das Sturmgewehr in Lizenz gefertigt. Die Bundesregierung hatte die Waffenfabrik 2008 genehmigt, damals auch in Verantwortung von Union und SPD mit CSU-Politiker Michael Glos als Wirtschaftsminister.

In seinem Vorhaben, den deutschen Waffenexport einzudämmen, hat sich Gabriel als aktueller Amtsinhaber nun gegen eine Genehmigung im konkreten Fall positioniert - und so blieb der Antrag zwei Jahre lang beim Bafa liegen. Pikant ist dabei, dass nach Angaben von Heckler & Koch die Bundesregierung dem Waffenkonzern und seinen Partnern in Saudi-Arabien vor dem Bau der Fabrik 2006 schriftlich weitere Genehmigungen in Aussicht gestellt hatte. Kommt es nun nach der wahrscheinlichen Ablehnung des Antrags zu einer neuen Klage, könnten so weitere Details zu bisherigen Rüstungsdeals bekannt werden.

(jd)
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