Düsseldorf Urteil: Raucher muss Wohnung räumen

Düsseldorf · Das Landgericht Düsseldorf hält eine bloße Geruchsbelästigung für ausreichend.

Mit einem Paukenschlag hat eine Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf gestern die Rechte von Mietern massiv eingeschränkt und eine Wohnungs-Kündigung wegen Rauchbelästigung von Nachbarn bestätigt. In zweiter Instanz kämpfte der Raucher Friedhelm Adolfs (75) dagegen, wegen Zigarettenrauchs, der ins Treppenhaus eines Mietshauses abzog, seine Wohnung zu verlieren.

Das Landgericht hält den Rauswurf aber für rechtens - weil der Mieter "keine Maßnahmen getroffen habe, um zu verhindern, dass Zigarettenrauch in den Hausflur zieht". Demnach könne schon eine Geruchsbelästigung von Nachbarn die Kündigung bedeuten. Es müsse nicht erst eine Gesundheitsgefährdung von Mit-Mietern vorliegen, um selbst langjährige Mieter auf die Straße zu setzen.

Der Anwalt des Mieters fürchtet jetzt einen juristischen Dammbruch: Jede erdenkliche Geruchsbelästigung könnte demnach genügen, um eine Mietwohnung zu verlieren. Das letzte Wort solle aber der Bundesgerichtshof haben.

Das Landgericht bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts, wonach Raucher Adolfs vor die Tür gesetzt werden darf. War beim Amtsgericht noch von einer fiktiven Gesundheitsgefährdung anderer Mieter durch Zigarettenqualm im Treppenhaus die Rede, akzeptierte das Landgericht gestern schon eine bloße "Geruchsbelästigung" der Nachbarn als Kündigungsgrund. Denn Mieter Adolfs, der dort lange Jahre als Hausmeister tätig war, habe nicht ausreichend dafür gesorgt, dass der Qualm nicht ins Treppenhaus abzieht. Mehr noch: Als "schwerwiegenden Pflichtverstoß" wertete das Landgericht, dass der 75-Jährige "seine Wohnung unzureichend gelüftet und Aschenbecher nicht geleert habe".

(RP)
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