Karlsruhe Urteil: Keine Pflicht zu Auskunft über Gesundheitszustand

Karlsruhe · Versicherungen dürfen ihre Kunden nicht zu einer pauschalen Gesundheitsauskunft verpflichten. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss fest. Es stärkte damit erneut den Datenschutz der Versicherten und gab einer Frau Recht, die wegen Depressionen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen wollte. Sie hatte sich gegen eine vom Versicherer verlangte pauschale Ermächtigung gewehrt, die Ärzte, Krankenhäuser und Pflegepersonen von deren Schweigepflicht entbindet.

Zu Recht, entschieden die Verfassungsrichter, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen (Az.:1 BvR 3167/08). Im Urteil heißt es: "Das Versicherungsunternehmen muss einerseits den Eintritt des Versicherungsfalls prüfen können, anderseits muss aber die Übermittlung von persönlichen Daten auf das hierfür Erforderliche begrenzt bleiben."

(dpa)
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