Düsseldorf Union will Paragraf gegen Gotteslästerung schärfen

Düsseldorf · Eine Woche nach den islamistischen Mordtaten in Paris ist in Berlin die Debatte über den Gotteslästerungs-Paragrafen 166 im Strafgesetzbuch (StGB) wieder aufgebrochen. Während Vertreter von Grünen und FDP ihre seit Langem bekannten Forderungen nach Streichung der Strafvorschrift bekräftigten, gab es aus den Reihen von CSU und CDU Stimmen, Paragraf 166 StGB zu verschärfen.

Die Vorschrift lautet: "Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach wies als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Parlaments darauf hin, dass Paragraf 166 StGB allein dem Schutz des öffentlichen Friedens diene und eben nicht einer Gottheit. Da die Gerichte zuletzt nie zu einer Bestrafung gelangten, weil sie das Tatbestandsmerkmal "Störung des öffentlichen Friedens" als nicht erfüllt ansahen, plädierte Bosbach gestern gegenüber der Zeitung "Die Welt" für eine Streichung dieses Tatbestandsmerkmals. Auch der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer verlangte eher eine Verschärfung des Gotteslästerungs-Paragrafen, anstatt diesen abzuschaffen, wofür sich seit Jahren Volker Beck, der innenpolitische Sprecher der Grünen, starkmacht. Gläubige, so Beck, benötigen keinen anderen Schutz als andere soziale Gruppen, etwa Homosexuelle oder Flüchtlinge.

(Mc)
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