Union: Nachtragshaushalt ist verfassungswidrig

Die CDU-Fraktion im Landtag prüft eine Verfassungsklage gegen den angekündigten Nachtragshaushalt der rot-grünen Regierung. Das sagte gestern der finanzpolitische Sprecher der CDU, Christian Weisbrich.

Wie berichtet, hatte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) angekündigt, die Neuverschuldung des Landes über einen Nachtragshaushalt von aktuell geplanten 6,59 Milliarden Euro auf über neun Milliarden Euro anheben zu wollen. Als Grund nannte sie unter anderem diverse Haushaltslöcher, die Schwarz-Gelb der neuen Regierung hinterlassen habe – unter anderem seien die Risikovorsorge der WestLB und die Kindertagesstätten unterfinanziert.

Weisbrich hält die Pläne für unvereinbar mit der Kreditverfassungsgrenze. Laut Gesetz dürften die Neuschulden nicht die Summe der Investitionen überschreiten. "Es sei denn, die Regierung erklärt das wirtschaftliche Gleichgewicht für gestört", fasst Weisbrich seine Rechtsauffassung zusammen. Dies sei im vergangenen Jahr der Fall gewesen, was die Anhebung der Neuverschuldung gerechtfertigt habe, "damit der Staat die Folgen der Wirtschaftskrise abfedern kann". Laut Weisbrich sind die Neuverschuldungspläne von Rot-Grün nur dann umsetzbar, "wenn das wirtschaftliche Gleichgewicht erneut für gestört erklärt wird". Dafür gebe es aber angesichts der geringsten Arbeitslosenquote seit der Wiedervereinigung und der bundesweit seit drei Monaten wieder steigenden Steuereinnahmen "keinerlei Anlass", so Weisbrich. Abschließend über die Klage entscheiden will die CDU, wenn die Regierung ihren Nachtragshaushalt vorlegt. Weisbrich rechnet für Oktober damit.

Die FDP hält die Argumentation der CDU für schlüssig "und wird sich der Klage gegebenenfalls anschießen", wie ihr finanzpolitischer Sprecher Dietmar Brockes gestern sagte. Das Finanzministerium wollte sich nicht äußern.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Sigrid Beer, sagte: "Die CDU versucht, von den eigenen Versäumnissen abzulenken." Allein im Schulbereich fehlten 1100 Lehrstellen für die Sekundarstufe II. Weitere nicht gedeckte Hinterlassenschaften der Vorgängerregierung seien die unzureichend abgesicherten Risiken der WestLB und die Schulden der Kommunen. "Dafür können in den kommenden Jahren leicht zweistellige Milliardenkosten auf das Land zukommen", so Beer.

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