Trojaner auch in NRW

Düsseldorf/Berlin · Der Einsatz von Späh-Software durch die Sicherheitsbehörden hat eine landesweite Debatte ausgelöst. Im Düsseldorfer Landtag will Innenminister Ralf Jäger (SPD) morgen dazu Stellung nehmen. Derweil beteuert sein Haus: "Wir halten uns strikt an die rechtlichen Vorgaben."

In NRW ist 2009 und 2010/2011 auf richterliche Anordnung hin je einmal eine Telekommunikationsüberwachung ("Quellen-TKÜ") erfolgt. Die dafür eingesetzte Späh-Software (Trojaner) habe nichts mit dem von "Chaos-Computer-Club" (CCC) beanstandeten "Bundestrojaner" zu tun, sagte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums unserer Zeitung. Mit dem von einem Spezialunternehmen gemieteten Trojaner könne im Gegensatz zu dem "Bundestrojaner" keine Online-Durchsuchung, also die Ausforschung von Computer-Festplatten, erfolgen. Die angemietete Software könne nur einmal verwendet werden; ein weiterer Einsatz sei technisch nicht möglich: "Damit halten wir uns strikt an die rechtlichen Vorgaben." Innenminister Ralf Jäger (SPD) will morgen im Innenausschuss des Landtags Stellung nehmen. Die FDP fordert ein Moratorium für den Einsatz von Trojanern in NRW.

Für viele Straftäter sei der Computer längst zum Tatwerkzeug geworden, sagte der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Frank Richter. "Wenn wir der Polizei jede Möglichkeit der Online-Durchsuchung verwehren, werden wir Schwerstkriminalität zum Teil nicht mehr bekämpfen können."

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), forderte die FDP auf, nun schnell mit der Union eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Quellen-TKÜ zu schaffen. Nötig sei eine einheitliche bundesweite Regelung. Bisher arbeiteten die Strafverfolgungsbehörden in einer "Grauzone", weil sich die FDP der Neuregelung verweigere.

Konkret dreht sich der Streit darum, wie umfassend die Quellen-TKÜ ausfallen darf, also das Abhören verschlüsselter Internet-Telefonate oder E-Mail-Verkehre. Die Sicherheitsbehörden verwenden den Trojaner, um direkt an der Quelle die Verschlüsselung zu umgehen, die sie nicht knacken können. Strittig ist, ob die Spähprogramme nur die reine Kommunikation erfassen dürfen, also Internet-Telefonate, E-Mails und Chatbeiträge, oder ob sie auch Screenshots des Bildschirms erstellen und die Tastatur überwachen dürfen.

Der CCC hatte am Wochenende ein Spähprogramm des bayerischen Landeskriminalamtes angeprangert, das wesentlich umfassendere Eingriffe zulasse als gesetzlich erlaubt. Für die Bundesbehörden Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Verfassungsschutz schloss Bosbach den Einsatz dieses offenbar rechtswidrigen Trojaners aus. Dass die FDP nun auch die Ablehnung der in der Koalition umstrittenen Vorratsdatenspeicherung thematisiere, sei unseriös, sagte Bosbach unserer Zeitung: "Die FDP vermischt Sachverhalte in unzulässiger Weise." Die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung bleibe bestehen: "Das hat mit dem aktuellen Fall nichts zu tun."

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat den mehrfachen Einsatz von Trojanern verteidigt. Er kündigte jedoch an, bis zum Abschluss einer Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten werde es keine neuen Maßnahmen geben. Bei den Einsätzen des Trojaners zwischen 2008 und 2010 seien auch Screenshots angefertigt worden. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind dem Ausspähen privater Computer enge Grenzen gesetzt. So sei die Ausspähung nur bei konkreter Gefahr für Leib und Leben von Personen oder zur Verhinderung von schwersten Anschlägen gegen die Allgemeinheit erlaubt.

Konstantin von Notz, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, sprach missbilligend von einem bayerischen Trojaner, der fälschlicherweise Bundestrojaner genannt werde. Während Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen besseren Schutz der Privatsphäre verlangte, kritisierte der Vizevorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), die Sicherheitsbehörden würden durch die Behauptung illegaler Ausspäh-Methoden leichtfertig unter Verdacht gestellt. Bislang gebe es keinen Beleg, dass die vom CCC aufgedeckte Software tatsächlich illegal verwendet worden sei.

Vor allem Verfassungsschutzämter sollen auf der Kundenliste jener Frankfurter Firma stehen, die die Trojaner-Software vertreibt. Das hat Tradition: Schon zu rot-grünen Regierungszeiten erreichte das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass es Trojaner einsetzen konnte. "Rechtsgrundlage" war eine einfache Dienstanweisung des damaligen SPD-Innenministers Otto Schily. Zwischen 2005 und 2007 arbeiteten die Verfassungsschützer damit, wie sich bei einer Anhörung im Bundestag herausstellte. Auch damals war das Justizministerium in Berlin davon ausgegangen, dass Bundesbehörden nicht involviert seien, da Trojaner nicht zulässig seien. Das Innenministerium merkte dazu süffisant an, dass die angeblich nicht vorhandenen Trojaner tatsächlich ganz gut funktionierten. Daraufhin setzte das Verfassungsgericht dem Trojaner-Einsatz enge Grenzen, die der Bundestag anschließend in Gesetzesform goss.

(RP)
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