Berlin Tragen von FDJ-Emblem bleibt ohne Strafe
Berlin · Das öffentliche Tragen eines Emblems der "Freien Deutschen Jugend" (FDJ) bleibt für zwei Männer straffrei. Ein Berliner Amtsgericht sah zwar eine Geschmacklosigkeit in dem Auftreten der beiden Angeklagten am Rande einer Gedenkveranstaltung 2012 zum Tag des Mauerbaus.
16.04.2014
, 10:50 Uhr
Der frühere Staatsjugendverband der DDR sei aber nicht verboten. Daher wurden die Angeklagten freigesprochen.