Stichwort: Tote an Mauer und Stacheldraht

Berlin/Straßburg (rpo). Durch das DDR-Grenzregime starben nach Angaben der "Arbeitsgemeinschaft 13. August" knapp 960 Menschen.

Die Staatsanwaltschaft hat 270 Fälle ermittelt, in denen Menschen durch Gewalt an Mauer und Stacheldraht starben. Im Gegensatz zur Justiz erfasst die Arbeitsgemeinschaft auch alle Todesfälle, bei denen DDR- Flüchtlinge ohne direktes Fremdverschulden etwa in der Ostsee ertranken oder bei einer Entdeckung Selbstmord begingen.

Die in Berlin zentral für DDR-Unrecht zuständige Staatsanwaltschaft ist inzwischen aufgelöst worden, da die Ermittlungen zu den Toten an der Grenze nahezu abgeschlossen sind. Jedoch sind Tötungsdelikte im Gegensatz zu mittelschweren Delikten des DDR-Unrechts wie Körperverletzung nicht verjährt und werden weiter verfolgt.

Seit 1990 hatte die Berliner Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben knapp 24 000 Verfahren wegen Schüssen an der Mauer, Dopings, Rechtsbeugung und Stasi-Delikten angestrengt.

Mehr als 22 000 Fälle wurden aber eingestellt, da keine Straftaten nachgewiesen wurden. Bis Jahresende 2000 wurden in 372 Verfahren 621 Menschen angeklagt. Allein in den so genannten Mauerschützenprozessen wurden bis Ende vergangenen Jahres 119 Personen verurteilt. Die meisten von ihnen bekamen Bewährungsstrafen. In 25 Fällen wurden aber Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt.

(RPO Archiv)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort