Drei Jahre lang Grüne wollen Tempo 30 in Städten testen

Berlin · Die Länder ringen um die Novelle der Straßenverkehrsordnung. Eine rasche Einigung ist unwahrscheinlich, denn schon gibt es neue Vorschläge. Die Grünen pochen unter anderem auf eine Experimentierklausel.

 Tempo-30-Markierungen auf Fahrspuren in Mainz (Archiv).

Tempo-30-Markierungen auf Fahrspuren in Mainz (Archiv).

Foto: dpa/Andreas Arnold

Der Streit um die Reform der Straßenverkehrsordnung hätte an diesem Freitag im Bundesrat beigelegt werden können. Doch das seit Monaten währende Tauziehen der Länder um die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ausgesetzten Neuerungen im Bußgeldkatalog wird voraussichtlich vorerst weitergehen. Grund sind Änderungswünsche der Grünen aus mehreren Landesregierungen.

Nach Informationen unserer Redaktion aus Verhandlungskreisen pochen die von den Grünen geführten Landesverkehrsministerien in einem internen Papier nun unter anderem auf eine Experimentierklausel. Sie soll allen Bundesländern ermöglichen, zwei Städte auszuwählen, in denen drei Jahre lang flächendeckend Tempo 30 eingeführt wird. Nach den drei Jahren sollen Wissenschaftler ermitteln, ob Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet die gewünschten Effekte für mehr Verkehrssicherheit und bessere Luftqualität gebracht hat.

Zudem sieht das Papier vor, Kommunen mehr Rechte für sogenannte Pop-up-Radwege einzuräumen. Zuletzt hatte Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) eine Schlappe vor dem Berliner Verwaltungsgericht erlitten, das mehrere solcher Radwege als nicht rechtens kassiert hatte. Weiterhin soll es nach Vorstellung der Grünen deutlich höhere Bußgelder für Temposünder von teils mehr als 1000 Euro geben – bislang werden höchstens 680 Euro fällig, selbst wenn man innerorts mehr als 70 Stundenkilometer schneller fährt als erlaubt. Zudem sollen Pflegeheime in die Zonen aufgenommen werden, in denen Raser künftig sofort Fahrverbote erhalten können. Bislang war das nur rund um Schulen und Kitas geplant. Und eine sogenannte Warnschussregelung, die die Grünen bislang eigentlich abgelehnt hatten, soll dem Papier zufolge auf zweieinhalb Jahre statt einem Jahr ausgedehnt werden. Sie lässt Temposünder bei einem einmaligen Verstoß mit einem Bußgeld davonkommen. Wird die Person innerhalb der Frist wieder erwischt, folgt das Fahrverbot.

Die Ausdehnung ist in einem Kompromissvorschlag vorgesehen, auf den sich mehrere große Länder wie NRW, Niedersachsen und Bayern mit Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums geeinigt hatten. Es sieht zwar weniger strikte Fahrverbote als in der einst schon beschlossenen und später wegen eines Formfehlers wieder ausgesetzten Novelle vor, dafür aber höhere Bußgelder und eben die Warnschussregelung.

Die Länder konnten sich im Vorfeld der Bundesratssitzung nicht einigen. Sollten die Ministerpräsidenten in einer Vorbesprechung am späten Donnerstagabend auch keine Lösung finden, wird am Freitag im Bundesrat kein Vorschlag eine Mehrheit erhalten und die Verhandlungen dürften in der kommenden Woche weitergehen. Die nächste Bundesratssitzung ist Anfang Oktober.

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