Bonn Telekom: Gericht stoppt Internetbremse

Bonn · Der Konzern darf bei DSL-Flatrates die erlaubte Datenmenge nicht drosseln.

Die Deutsche Telekom hat bei ihrer großen Tarifreform für das Internet eine spektakuläre Niederlage erlitten: Das Kölner Landgericht hat dem Konzern verboten, bei DSL-Flatrates das Tempo ab einem bestimmten verbrauchten Datenvolumen zu drosseln. Dabei haben die Richter nicht nur die anfänglich festgelegte Drosselung auf sehr langsame 384 Kilobit/Sekunde verboten, sondern auch die Drosselung auf zwei Megabit/Sekunde, die der Vorstand nach einem Sturm des Protestes neu festgelegt hatte. "Das ist ein Sieg für die Kunden", sagte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die gegen den Tarif geklagt hatte. "Wo Flatrate draufsteht, muss auch eine echte Flatrate drin sein", ergänzte Thomas Bradler, Jurist der Verbraucherzentrale NRW. Er kündigte auch an, gegen andere Internetanbieter vorzugehen: "Wenn das Urteil rechtskräftig wird, werden wir uns genau überlegen, ob wir auch andere Firmen abmahnen müssen. Die Telekom ist ja nicht das einzige Unternehmen, das Flatrates im Festnetz bewirbt und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen hat."

Die Telekom legt voraussichtlich Berufung gegen das Urteil ein. Sie wird argumentieren, dass die Kunden durch die breite öffentliche Diskussion informiert sind, dass DSL-Flatrates ebenso wie im Mobilfunk bestimmte Volumengrenzen haben. Außerdem müsse sie ihre Milliardeninvestitionen verdienen.

(RP)
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