Tarifverträge christlicher Gewerkschaften verworfen
Erfurt/Berlin (afp). Zahlreiche Tarifverträge für Zehntausende Leiharbeitnehmer sind nichtig. Wie das Bundesarbeitsgericht nach Angaben der Gewerkschaft Verdi entschied, ist die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig.
15.12.2010
, 02:30 Uhr
Als Konsequenz könnten 280 000 Leiharbeiter, auf die CGZP-Tarife angewendet werden, nun den gleichen Lohn beanspruchen wie ihre Kollegen der jeweiligen Stammbelegschaft, hieß es (Az.: 1 ABR 19/10).