Düsseldorf Tariftreue-Gesetz: Mindestlohn wie im Bund

Düsseldorf · SPD und Grüne haben sich darauf verständigt, das umstrittene Tariftreue- und Vergabegesetz an entscheidenden Stellen zu ändern. Zu den soeben beschlossenen Eckpunkten, die unserer Zeitung vorliegen, gehört auch die Angleichung des vergabespezifischen Mindestlohns an den bundesweit geltenden Mindestlohn. Nach dem NRW-Tariftreue- und -Vergabegesetz muss derjenige, der sich um Aufträge von Land oder Kommunen bemüht, einem Mindestlohn von 8,85 Euro pro Stunde zustimmen - das sind 35 Cent über dem Mindestlohn des Bundes. Gemäß der Neuregelung soll die Angleichung bis Ende 2017 vollzogen sein. Ab dann soll es kein Nebeneinander von unterschiedlich hohen Mindestlöhnen mehr geben.

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Foto: dpa, mkx lof

Beide Regierungsfraktionen wollen zudem das Bestbieterprinzip einführen. Das bedeutet, dass bei Bewerbungen um öffentliche Aufträge künftig nur noch das Unternehmen, das den Zuschlag erhält, die Einhaltung aller Vorgaben nachweisen muss. "Das würde alle übrigen Bieter von den bürokratischen Vorgaben entlasten", heißt es in dem Eckpunkte-Papier, das jetzt der Clearingstelle Mittelstand zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Außerdem würden die Vergabestellen entlastet, da der Prüfungsaufwand entsprechend kleiner wäre.

Im Zuge der Novellierung soll das Gesetz mitsamt den Vordrucken und Formularen verständlicher formuliert werden. Zudem soll verstärkt kontrolliert werden, ob die gesetzlichen Vorgaben auch eingehalten werden.

Nicht nur die Wirtschaft hat Kritik an dem Gesetz in der bestehenden Form geübt und es als "Wettbewerb-Verhinderungsgesetz" bezeichnet. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben den Mehraufwand angeprangert, der den Vergabestellen durch die bürokratischen Hürden entstanden sei.

(RP)
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