Karlsruhe Tarifeinheit: Regierung hofft nach Urteil auf weniger Streiks

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat das Tarifeinheitsgesetz in weiten Teilen für verfassungsgemäß erklärt. In Betrieben soll für einen Beruf nur noch ein Tarifvertrag gelten. Konkurrierende Gewerkschaften sollten sich vor Tarifverhandlungen auf gemeinsame Positionen einigen. Aus dem Grundrecht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, folge keine "Blockademacht zum eigenen Nutzen", sagten die Richter. In der Praxis betrifft das etwa Krankenhäuser, die Bahn und den Luftverkehr.

Allerdings muss der Gesetzgeber die Rechte der kleineren Gewerkschaften bis Ende 2018 stärken. Es müsse gewährleistet werden, dass in einem Tarifvertrag auch deren Interessen berücksichtigt werden.

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) begrüßte das Urteil. Ihre Staatssekretärin Yasmin Fahimi äußerte die Hoffnung, dass das Gesetz zu weniger Streiks führt. Es ist seit Juli 2015 in Kraft. Zuvor hatte es Streiks konkurrierender Gewerkschaften gegeben. Das Gesetz wird wegen der Klage kleinerer Gewerkschaften noch nicht angewendet.

Während Arbeitgeber erleichtert auf das Urteil reagierten, kritisierte der Chef der Lokführergewerkschaft Claus Weselsky den Richterspruch: "Das eigentliche Ziel des Gesetzes, Arbeitskämpfe zu vermeiden, ist nicht erreicht worden." Das Gericht habe betont, dass das Streikrecht nicht beschränkt werde.

(qua/her)
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