Stuttgart Stuttgart-21-Polizisten weisen Tatvorwurf zurück

Stuttgart · Zwei angeklagte Polizeiführer im Prozess um einen Wasserwerfer-Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner haben den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung zurückgewiesen. Während des Einsatzes 2010 hätten sie keine Informationen über Verletzungen durch massive Wasserstöße gehabt, sagte ihr Verteidiger zu Prozessauftakt am Landgericht Stuttgart.

Am sogenannten Schwarzen Donnerstag war eine Demonstration gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 eskalierte, es gab mehr als 100 Verletzte. Ein als Nebenkläger auftretender Rentner, der damals schwer an den Augen verletzt wurde, bezeichnete die Angeklagten als Bauernopfer.

(dpa)
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