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Strittiges Kopftuch

Von Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen darf erwartet werden, dass sie mit den jeweiligen Glaubens- und Moralvorstellungen übereinstimmen. So weit und so konsensfähig. Aber gilt das auch für Krankenhäuser?

Gehört der Betrieb von Hospitälern überhaupt zum Kerngeschäft der Kirchen? Gibt es so etwas wie eine katholische Blinddarm-OP? Solche Fragen sind absurd, aber sie stellen sich unweigerlich im Konfliktfeld von christlicher Lebensgestaltung und profanem Auftrag. Wie jetzt im Falle der muslimischen Krankenpflegerin, der im katholischen Johannes-Krankenhaus zu Dortmund gekündigt wurde, weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch abzulegen. Das Kopftuch dokumentiert zwar die Zugehörigkeit zum Islam, es besagt aber nichts über die fachliche Eignung seiner Trägerin. Ein Krankenhaus - ob katholisch oder nicht - verkündet nicht den Glauben, sondern hilft allen Kranken. Sein Auftrag sowie der seiner Angestellten ist ein gesellschaftlicher. Bis zum Urteil des Arbeitsgerichts in dieser Sache gibt es daher gute Gründe, in der Entlassung der Muslima einen Akt von Diskriminierung zu sehen.

(RP)
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