Düsseldorf Striktes Rauchverbot in NRW

Düsseldorf · Die Landesregierung will das Rauchen weiter erschweren. Vor allem die Gastronomie soll komplett rauchfrei werden. Das sieht ein von Rot-Grün verabschiedeter Gesetzentwurf vor. Die Neuregelung soll 2013 in Kraft treten.

In Nordrhein-Westfalen wird der Nichtraucherschutz drastisch verschärft. Die rot-grüne Landesregierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hat dazu gestern einen Gesetzentwurf verabschiedet, der noch vor der Sommerpause dem Landtag zugeleitet werden soll. Bis auf einige Modifizierungen entspricht er der Vorlage, die bereits von der alten rot-grünen Regierung erarbeitet worden war, aber wegen der Auflösung des Landtags nicht mehr zum Tragen kam. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hofft, dass das Gesetz zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten kann.

Die Kernpunkte sind: In der Gastronomie darf grundsätzlich nicht mehr geraucht werden. Dies betrifft sowohl Kneipen als auch Restaurants. Raucherräume sind künftig nicht mehr erlaubt; Raucherclubs bleiben verboten. Auch bei Familienfeiern in einem separaten Restaurantraum herrscht Rauchverbot. Bei Anmietung des gesamten Lokals sei allerdings eine "Grenzlinie" erreicht, so Steffens. Übergangsfristen für Wirte, die in Klimaanlagen und Raucherräume investiert haben, wird es nach Aussage der Ministerin nicht geben. Das sei praktisch nicht umsetzbar.

Auch in Festzelten soll das strikte Rauchverbot gelten; für Brauchtumsveranstaltungen wie Kirmes oder Karneval darf keine Ausnahme erlaubt werden. Das bisher schon geltende Rauchverbot in Schulen wird auf außerschulische Veranstaltungen in den Räumen der Schule (etwa Foyer oder Aula) ausgeweitet. Dasselbe gilt auf ausgewiesenen öffentlichen Spielplätzen. Eltern, die dort ihre Kinder beaufsichtigen, dürfen sich keine Zigarette mehr anstecken.

In geschlossenen Gebäuden, die öffentlich zugänglich sind, darf ebenfalls nicht geraucht werden. Dies gilt etwa für Kinos, Theater und Museen ebenso wie für Behörden, wo das Rauchverbot am Arbeitsplatz bestehen bleibt. Nach Auskunft des Gesundheitsministeriums dürfen dort jedoch Raucherräume für Mitarbeiter eingerichtet werden. Der strikte Nichtraucherschutz gilt zudem in Stadien mit geschlossenem Dach. Die Ordnungsämter der Kommunen können gegen Betreiber, die sich nicht an die Vorschriften halten, ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro (bisher 1000 Euro) verhängen.

Die Überprüfung des von CDU/FDP 2008 erlassenen Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher habe gezeigt, dass es "aufgrund unklarer Bestimmungen sowie zahlreicher Ausnahmen keinen angemessenen Schutz für Nichtraucherinnen und Nichtraucher gewährleisten kann", betonte Steffens. Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe begrüßten den Vorstoß. NRW sei Schlusslicht beim Nichtraucherschutz: "Nirgendwo sonst gibt es so viele Ausnahmeregelungen zulasten der Gesundheit wie an Rhein und Ruhr", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

Dagegen kritisieren CDU und FDP den Entwurf als Bevormundung der Bürger. "Ich möchte dem Menschen, der nach einer harten Arbeitswoche am Freitagabend in einer Eckkneipe ein Bier trinkt, nicht die Zigarette verbieten," sagte CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann. Der Gaststättenverband Dehoga befürchtet, dass "mehrere Tausend Betriebe" – vor allen Dingen Kneipen – schließen müssen, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

(RP)
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