Berlin Streit um Pläne zur Erbschaftsteuer

Berlin · Die Länder wollen Privatvermögen von Erben größerer Firmen einbeziehen.

Die Wirtschaft läuft Sturm gegen Pläne von Bund und Ländern zur Reform der Erbschaftsteuer für Betriebserben. Denn die Mehrheit der Länder will bei der Besteuerung größerer Unternehmen künftig nicht nur das vererbte Betriebsvermögen, sondern auch Privatvermögen einbeziehen. Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) habe sich für die Einbeziehung des Privatvermögens von Firmenerben offen gezeigt, hieß es in Länderkreisen. "Die Berücksichtigung von Privatvermögen bei der Bedürfnisprüfung ist klar abzulehnen", heißt es in einer Stellungnahme der Stiftung Familienunternehmen, die unserer Zeitung vorliegt.

Die Reform der Erbschaftsteuer ist Ende 2014 vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben worden. Größere Unternehmen sollen nur noch dann von der Erbschaftsteuer verschont werden, wenn sie nachweisen können, dass sie dieser Vergünstigung auch bedürfen. Um zu verhindern, dass Erblasser ihren Betrieb vor der Übergabe "arm" rechnen, um ihn bedürftig aussehen zu lassen, wollen die Länder bei dem Verfahren auch das übergehende Privatvermögen mitbetrachten. Zehn Länder votieren sogar dafür, auch schon das bei Firmenerben vorhandene Privatvermögen zu berücksichtigen, wenn es darum geht zu beurteilen, ob ein Unternehmen die Erbschaftsteuer bezahlen kann.

Finanzminister Schäuble will Eckpunkte der Reform bereits kommende Woche Vertretern der Regierungsfraktionen vorstellen. Am 12. März will Schäuble den Länderfinanzministern seine Pläne vorlegen. Der CDU-Politiker möchte außerdem bei der Erbschaftsteuer eine Grenze von 70 Millionen Euro Jahresumsatz einziehen. Größere Unternehmen kommen nur mit Bedürfnisprüfung in den Genuss von Vergünstigungen.

(RP)
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