Historische Bauten in Gefahr Streit um Denkmalschutz in NRW

Düsseldorf · Die Opposition wirft der CDU-/FDP-Landesregierung eine Ökonomisierung und Gefährdung des kulturhistorischen Erbes vor. Das Heimatministerium verweist auf teils weitreichendere Regelungen in anderen Bundesländern.

 Das Mendelssohn-Denkmal in Düsseldorf. Foto: Michael Gstettenbauer Stadt Düsseldorf

Das Mendelssohn-Denkmal in Düsseldorf. Foto: Michael Gstettenbauer Stadt Düsseldorf

Foto: Michael Gstettenbauer / Stadt Düsseldorf/Michael Gstettenbauer

Die NRW-Opposition liefert sich mit der CDU-/FDP-Landesregierung einen heftigen Streit über den Denkmalschutz. Andreas Becker, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion wirft Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) vor, mit ihren Plänen für ein neues Gesetz den Denkmalschutz zu entkernen und das kulturhistorische Erbe des Landes zu gefährden: „Aus dem langjährig bewährten Denkmalschutzgesetz soll ein Denkmalnutzungsgesetz werden.“ Der Denkmalschutz werde aufgeweicht, betriebswirtschaftliche Aspekte stärker gewichtet. Ähnlich äußerte sich der Sprecher der oppositionellen Grünen, Johannes Remmel: „Die Fachwelt steht auf den Barrikaden“. Weil die Rolle der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe im Denkmalschutz gegenüber den Kommunen geschmälert werde, könne es passieren, dass der Denkmalschutz hinter dem Bau von Straßen oder Gewerbegebieten künftig zurückstehen müsse. Die Landschaftsverbände hätten künftig nur noch ein Anhörungsrecht.

In Nordrhein-Westfalen hat der Schutz von Denkmälern Verfassungsrang. In dem Gesetz heißt es bisher, dass die Einstufung eines Gebäudes als Denkmal im Benehmen mit dem Landschaftsverband erfolgen müsse.

Das Heimatministerium wies die Vorwürfe zurück: Nach vier Jahrzehnten sei es erforderlich, das Gesetz an die denkmalschutzrechtliche Rechtsprechung anzupassen und Erfahrungen aus der Anwendung des Gesetzes einzubeziehen: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Denkmalschutz in NRW weiter gestärkt.“ Der Vorwurf, die Kommunen und Kirchen stellten ökonomische Überlegungen in den Vordergrund grenze an Boshaftigkeit.

Doch auch der Internationale Rat für Denkmalpflege Icomos hegt schwere Bedenken gegen die Gesetzesnovelle. Das Gremium drohte damit, sämtliche Unesco-Stätten in Nordrhein-Westfalen aufgrund der geplanten Änderungen als gefährdet einzustufen. Es sei völlig unverständlich, warum die Landschaftsverbände in ihrer Kompetenz beschnitten werden sollten. Zudem werde die Stellung der Kirchen im Umgang mit ihren Denkmälern gestärkt - sie könnten künftig praktisch in Eigenregie entscheiden. Dazu Scharrenbachs Ministerium: In anderen Bundesländern hätten die Kirchen teils noch weitergehende Befugnisse.

(kib)
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