Streit um Beugehaft gegen ehemaliges RAF-Mitglied
Stuttgart (dapd). Die frühere RAF-Terroristin Christa Eckes hat Beschwerde gegen eine Ladung zur Beugehaft eingelegt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte sechs Monate Haft wegen Aussageverweigerung im Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback angeordnet.
14.12.2011
, 02:30 Uhr
Nach Aussagen ihres Anwalts ist Eckes lebensbedrohlich erkrankt. Über die Beschwerde entscheidet nun der Bundesgerichtshof. Bei dem Attentat wurden 1977 Buback, dessen Fahrer und ein Justizbeamter erschossen.