Leipzig/Düsseldorf Streikverbot für beamtete Lehrer bleibt

Leipzig/Düsseldorf · Lehrer mit Beamtenstatus dürfen auch weiterhin nicht streiken. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Geklagt hatte eine ehemalige Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die wegen der Teilnahme an mehreren Warnstreiks im Jahr 2009 eine Geldbuße von insgesamt 1500 Euro zahlen sollte. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Revisionsverfahren die Zulässigkeit der Disziplinarverfügung, senkte den Betrag jedoch auf 300 Euro.

Mit dem Urteil ist die Diskussion über das beamtenrechtliche Streikverbot allerdings noch nicht abschließend geklärt: Die Leipziger Richter stellten einen Widerspruch zwischen deutschem Recht und einer Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte fest und forderten den Bundesgesetzgeber auf, die Kollision durch eine Neuregelung aufzulösen. (Aktenzeichen: BVerwG 2 C 1.13)

(epd)
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