Strafbefehle wegen Gefährdung von Käfern
Stuttgart (dapd). Die Baumfällarbeiten für den Tiefbahnhof Stuttgart 21 haben ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach eigenen Angaben Strafbefehle gegen drei für die Planung der Arbeiten Verantwortliche beantragt.
05.11.2011
, 02:30 Uhr
Die Beschuldigten hätten das Eisenbahnbundesamt als zuständige Genehmigungsbehörde zu spät über ein Gutachten informiert, wonach es Exemplare des geschützten Juchtenkäfers im Stuttgarter Schlossgarten geben könne. In einem gefällten Baum fanden sich tatsächlich Juchtenkäfer.