Heitmann schließt Rücktritt aus Strafanzeige gegen sächsischen Justizminister

Dresden (dpa). Der politisch unter Druck geratene sächsische Justizminister Steffen Heitmann (CDU, Foto) hat einen Rücktritt ausgeschlossen. Heitmann wies am Donnerstag zudem erneut den Vorwurf des Datenschutzbeauftragten Thomas Giesen zurück, unberechtigt Daten über ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen Veruntreuung an einen Parteifreund weitergegeben zu haben. Zugleich räumte der Minister erstmals einen Verfahrensfehler bei der Beantwortung der Anfrage zum Stand des Ermittlungsverfahren gegen einen Görlitzer CDU- Kommunalpolitiker ein. Unterdessen erstattete der ehemalige Görlitzer CDU-Oberbürgermeister Matthias Lechner Strafanzeige wegen Geheimnisverrats gegen Heitmann.

Der Datenschutzbeauftragte Giesen hatte aus Aktenvermerken Heitmanns den Schluss gezogen, dass der Minister 1997 dem Görlitzer CDU-Landtagsabgeordneten Volker Bandmann Informationen über den Stand eines Ermittlungsverfahrens weitergegeben hatte. Das noch nicht abgeschlossene Verfahren richtet sich gegen den Görlitzer CDU- Finanzdezernenten Rainer Neumer. Der Datenschutzbeauftragte ist der Auffassung, dass Heitmann mit seiner Auskunft über das Verfahren das Ministergesetz verletzt hat, das ihn zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies könnte Giesen zufolge strafrechtlich verfolgt werden.

Heitmann betonte, er sei an einer umfassenden Aufklärung der Vorwürfe interessiert. Er würde es begrüßen, wenn Strafanzeige gegen ihn gestellt würde. Er habe dem CDU-Landtagsabgeordneten Bandmann auf dessen Anfrage hin lediglich bestätigt, dass ein Verfahren anhängig sei. Weshalb der Minister zur Beantwortung dieser Anfrage umfangreiche Informationen einholte und intern um eine "beschleunigte Behandlung" des Verfahrens bat, blieb weitgehend offen. Heitmann sagte, er habe die Angelegenheit schnell klären wollen, um dem Abgeordneten am Rande einer bevorstehenden CDU-Fraktionsklausur Auskunft geben zu können.

Zeitgleich ging beim Generalstaatsanwalt in Dresden die Strafanzeige gegen Heitmann wegen Geheimnisverrats ein. Der frühere Görlitzer CDU-Oberbürgermeister hatte neben anderen 1997 das Ermittlungsverfahren gegen den Finanzdezernenten wegen Veruntreuung in Gang gebracht. Lechner hatte mehrfach die Vermutung geäußert, wichtige CDU-Politiker wollten den Finanzdezernenten schützen. Lechner selbst war 1998 abgewählt worden.

Künftig offene Anfragen

Heitmann bedauerte, dass aus einem "Gebräu von Vermutungen" der Verdacht entstanden sei, er haben irgendwelchen politischen Einfluss auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft ausgeübt. "Aus heutiger Sicht sage ich, es war ein Fehler, weil ein solches Gebräu entstehen konnte", sagte er mit Blick auf den umstrittenen Informationsfluss. Er hatte die telefonische Anfrage des Landtagsabgeordneten persönlich mündlich beantwortet, aber keine Inhalte zum Verfahren mitgeteilt. Künftig sollten solche Anfragen offen im Parlament gestellt und beantwortet werden, sagte der Minister.

Heitmann selbst sieht in seinem Vorgehen keinen Verstoß gegen das Ministergesetz, wie ihn der Datenschutzbeauftragte vermutet. Der Minister räumte Differenzen mit dem Datenschutzbeauftragten ein: "Das Rechtsstaatsverständnis aus Sicht des Datenschutzes ist möglicherweise ein besonderes."

(RPO Archiv)
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