Dokumente von der Stasi angelegt Stoiber ließ Strauß-Akten vernichten

München (dpa). Eine Stasi-Akte über den früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU) ist im Frühjahr 1990 vom bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz vernichtet worden. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" bestätigte am Samstag das bayerische Innenministerium in München. Mehrere personenbezogene Dossiers der DDR-Staatssicherheit, darunter auch die Akte über Strauß, seien auf Weisung des damaligen bayerischen Innenministers Edmund Stoiber (CSU) am 29. März 1990 vernichtet worden. Der jetzige Ministerpräsident Stoiber sei damals einem Beschluss der Bundesregierung gefolgt.

Das Nachrichtenmagazin "Focus" hatte berichtet, die Akte über Strauß habe umfangreiche Berichte über Geldgeschäfte, Polit-Intrigen und das Privatleben des CSU-Ministerpräsidenten enthalten. Das bayerische Inneministerium sprach in diesem Zusammenhang von "bloßen Vermutungen", da das Material vor seiner Vernichtung weder gesichtet noch ausgewertet worden sei.

Nach "Focus"-Recherchen lieferten Überläufer aus den Reihen des Ministeriums für Staatssicherheit Anfang 1990 Personen-Dossiers westdeutscher Politiker sowie Abhör-Protokolle nach München. Im Rahmen der geheimen Aktionen mit den Decknamen "Saba" und "Eunova" habe Bayern die meisten Stasi-Papiere an Bundesbehörden weiter gegeben.

Das Bundeskabinett unter dem damaligen Kanzler Helmut Kohl (CDU) hatte nach Darstellung des bayerischen Inneministeriums am 28. März 1990 beschlossen, die dem Bund unterstehenden Stellen anzuweisen, solche personenbezogene Dossiers sofort und ohne Auswertung zu vernichten. Den Ländern sei dies ebenfalls empfohlen worden.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) verteidigte am Samstag die Aktion. Auch zehn Jahre nach der Wiedervereinigung halte er für richtig, was der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) dazu erklärt habe: Dass wir "die Abhörerei, die andere gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet haben, nicht dadurch fortsetzen sollten, dass wir in entsprechende Unterlagen auch nur Einsicht nehmen".

(RPO Archiv)
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