Stichwort

Das deutsche Waffengesetz regelt den Kauf, die Lagerung, den Handel und die Instandsetzung von Waffen, insbesondere Klingen, Pistolen, Revolver und Gewehre sowie Munition. Auch definiert es für Privatpersonen verbotene Waffen: Anders als in den USA sind zum Beispiel Kriegswaffen wie Schnellfeuergewehre nicht erlaubt, außerdem Springmesser und Schlagringe.

Der Kauf großkalibriger Waffen ist erst nach einem bestandenen Sachkundelehrgang und ab dem Alter von 21 Jahren erlaubt. Das Gesetz wurde nach dem Amoklauf in Winnenden 2009 mit 16 Toten verschärft. Verfassungsbeschwerden von Eltern in Winnenden getöteter Kinder, Sportschützen großkalibrige Waffen zu verbieten, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt abgewiesen. Das Waffengesetz verstoße nicht gegen das Grundgesetz.

(RP)
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