Stichwort

Wenn die Nato von ihren Mitgliedern Beiträge zu Militäreinsätzen anfordert, kann die Bundesregierung nur unter Vorbehalt zusagen: Ohne Zustimmung des Bundestages läuft nichts. Nach den Erfahrungen mit der auf den Diktator Adolf Hitler vereidigten Wehrmacht hat sich Deutschland bei der Wiederbewaffnung klar für die Parlamentsarmee entschieden.

Damit geht die deutsche Verfassung weit über Regelungen anderer Staaten hinaus, in denen das Parlament nur über das Budgetrecht oder bei länger anhaltenden Militäraktionen einwirken kann. Wie sehr die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist, kommt auch darin zum Ausdruck, dass zur Kontrolle ihrer inneren Ordnung die Institution des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages in der Verfassung verankert ist.

(RP)
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