Stichwort Stichwahl

Bei der Wahl der Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister und Landräte) wird in NRW eine Stichwahl durchgeführt, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber die nötige absolute Mehrheit von 50 Prozent plus x der Stimmen erreicht.

Erst 2007 hatte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung unter Jürgen Rüttgers (CDU) die Stichwahl abgeschafft. SPD und Grüne warfen der Union in der Folgezeit vor, auf diese Weise die eigenen Bewerber stärken zu wollen. Bei der Kommunalwahl 2009 waren etliche Bürgermeister und Landräte mit sehr niedrigen Ergebnissen von unter 40 Prozent in ihr Amt gewählt worden. 2011 stimmte dann eine große Mehrheit im NRW-Landtag für die Wiedereinführung der Stichwahl von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten. Nur die CDU lehnte ab.

(RP)
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