Erbschaftsteuer Steuervorteil für Firmenerben wackelt

Berlin · Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe zeichnet sich eine erneute Reform der Erbschaftsteuer zulasten vieler Firmenerben ab.

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Foto: gms

Die Richter zeigten Zweifel an den seit 2009 geltenden Regelungen, die Firmenerben gegenüber anderen Erben begünstigen. Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof sagte, die Regelungen öffneten "einen breiten Raum für eine Steuervermeidung bis hin zur völligen Steuerbefreiung". Seine Kollegen fragten, ob der Gesetzgeber bei der Erbschaftsteuer nicht zugunsten der Unternehmen über das Ziel hinausgeschossen sei.

Unternehmenserben bekommen demnach 85 Prozent der Steuerschuld erlassen, wenn sie den Betrieb fünf Jahre lang weiterführen und die Lohnsumme weitgehend stabil halten. Nach sieben Jahren müssen sie gar keine Erbschaftsteuer mehr bezahlen.

Die Lohnsummen-Klausel gilt nicht für Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten. Schon der Bundesfinanzhof hatte das als verfassungswidrig eingestuft, weil die Regelungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstießen. In Berlin richten sich die Koalitionsparteien nun darauf ein, dass auch das Verfassungsgericht die Regelungen im Herbst für verfassungswidrig erklärt. Die Union will allerdings sicherstellen, dass Firmenerben auch nach einer Reform nicht schlechter-gestellt werden. "Die Übertragung von Betriebsvermögen darf für die Erben künftig steuerlich nicht teurer werden", sagte Fraktionsvize Ralph Brinkhaus.

Im Gespräch ist eine Stundung der Steuerschuld für Firmenerben. "Wir könnten das Problem lösen, indem wir auf Unternehmensebene eine Stundungsmöglichkeit einführen", sagte Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

(mar)
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