Ablehnung eines Bundestagsmandats bekräftigt Stellungnahme der Bundesregierung zu AWACS-Klage

Berlin (rpo). In ihrer Stellungnahme zur FDP-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass es sich um eine rein defensive Luftraumüberwachung für den NATO-Partner Türkei handelt.

Das sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums am Dienstag in Berlin. Die Bundesregierung hat ihre Ablehnung eines Bundestagsbeschlusses zum Verbleib deutscher Soldaten in den über der Türkei eingesetzten AWACS-Maschinen bekräftigt.

Die NATO-Maschinen hätten keinerlei Ermächtigung für Maßnahmen, die den irakischen Luftraum beträfen, heiße es in dem Schriftsatz weiter. Den Aufklärungsfliegern sei es auch nicht erlaubt, Unterstützung für den Kampfeinsatz anderer Flugzeuge zu leisten. Dass die Türkei von ihrer Absicht zurückgetreten sei, den USA ihr Territorium als Aufmarsch- oder Angriffsbasis zur Verfügung zu stellen, habe die abstrakte Bedrohung eines militärischen Angriffs Iraks auf die Türkei noch weiter verringert, heißt es in der Stellungnahme nach Angaben der Sprecherin weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Eingang der Stellungnahme am Dienstagvormittag bestätigt. Der Zweite Senat setzte am Morgen seine Beratungen über den Antrag fort, mit dem die Liberalen eine Zustimmung des Parlaments zu den AWACS-Einsätzen erreichen wollen. Ob es bereits am Dienstag eine Entscheidung geben oder aber zunächst eine mündliche Verhandlung anberaumt wird, blieb zunächst offen. Möglich sei beides, sagte die Sprecherin.

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