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Verfahren gegen Kohl eröffnet Staatsanwalt Apostel will zügig ermitteln

Bonn (dpa/AP). Die Bonner Staatsanwaltschaft hat am Montag in der Parteispendenaffäre offiziell das Ermittlungsverfahren gegen den CDU- Ehrenvorsitzenden Helmut Kohl wegen des Verdachts der Untreue eröffnet. Staatsanwalt Fred Apostel sagte der dpa: "Wir werden uns bemühen, die Ermittlungen zügig durchzuführen." Der Vorsitzende des Immunitätsausschusses des Bundestages, Wolfgang von Stetten (CDU), hält eine Anklage gegen den Alt-Bundeskanzler für unwahrscheinlich. Im Norddeutschen Rundfunk (NDR) erklärte er: "Ich gehe im Moment noch davon aus, dass es nicht so weit kommt."

Zur Dauer des Verfahrens wollte sich Apostel nicht äußern. Auch in der Sache selbst werde es während des Ermittlungsverfahrens keinerlei Aussagen der Staatsanwaltschaft geben, betonte Apostel. Ex-CDU-Chef Kohl hatte eingeräumt, zwischen 1993 und 1998 bis zu zwei Millionen Mark in bar entgegengenommen und nicht - wie im Parteiengesetz vorgeschrieben - als Spenden ausgewiesen zu haben. Der CDU drohen deswegen Rückzahlungen in Millionenhöhe. Kohl weigert sich, die Namen der Spender zu nennen, weil diese anonym bleiben wollten.

Stetten wies darauf hin, dass aus dem "verdächtigen Helmut Kohl" jetzt ein Beschuldigter geworden sei. Wenn sich die Verdachtsgründe erhärteten, dass die Staatsanwaltschaft meine, es würde zu einer Anklage reichen, "muss sie bei unserem Ausschuss nachsuchen, um die Immunität aufzuheben, damit aus dem Beschuldigten ein Angeschuldigter werden kann", erläuterte Stetten. Die Staatsanwälte stünden vor einem "schwierigen juristischen Unterfangen". Es wird damit gerechnet, dass die Ermittlungen mehrere Monate dauern.

Stetten kritisierte den neuen Fall in der CDU-Spendenaffäre, in dem rund 1,15 Millionen Mark von einem Ende 1996 aufgelösten Unionsfraktionskonto Anfang 1997 bar an die CDU-Partei übergeben wurden. Das hätte nicht "mit einem Koffer" geschehen dürfen. "Ich hätte das Geld überwiesen", sagte er. Als "falsch" bezeichnete der CDU-Politiker es auch, "dass diese Beiträge der Mitglieder des Parlaments nicht unter Ziffer 1 des Rechenschaftsberichts unter <Ähnlich regelmäßige Beiträge> verbucht wurden, sondern zum Teil unter , zum Teil gar nicht. Das macht die Sache etwas problematisch."

Stetten sagte zugleich, er gehe aber davon aus, dass diese Fraktionsgelder ordnungsgemäß verbucht worden seien, sowohl in der Fraktion als auch in der Partei. Wenn sie wieder auf ein "ominöses Konto" von dem Steuerberater der CDU "gegangen sind, so war das eine Praxis, die damals gehandhabt wurde, die nicht in Ordnung war, die jetzt korrigiert wird und auch korrigiert wurde", unterstrich Stetten. Sollte etwas unkorrekt gewesen sein, müsse die Partei dafür eben auch die Konsequenzen tragen. Er wisse nicht, wie viel die CDU an den Bundestag zurückzahlen müsse. Er gehe aber davon aus, dass die dafür zurückgestellten 7,3 Millionen Mark ausreichen werden. Auch Schäuble in der Kritik Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele meinte, CDU-Partei- und Fraktionschef Wolfgang Schäuble trage im Fall der umstrittenen 1,15 Millionen Mark die politische Verantwortung. In das 1994 geänderte Parteiengesetz sei ausdrücklich aufgenommen worden, dass Fraktionen nicht an Parteien spenden dürfen. Ströbele zeigte sich äußerst verwundert darüber, dass die Millionenspende der Fraktion in bar übergeben wurde und auf Schwarzkonten landete. Das Grünen- Mitglied im Parteispenden-Untersuchungsausschuss des Bundestages plädierte sogleich dafür, entgegen der bisherigen Planung Kohl möglichst bald vor den Ausschuss zu laden.

Der Justiziar der Unionsfraktion im Bundestag und CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt, wies den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz zurück. "Wegen einer Änderung der Rechtslage musste das Konto, auf das die CDU-Mitglieder der Fraktion über lange Jahre monatlich 50 Mark aus ihrem versteuerten Einkommen eingezahlt haben, aufgelöst werden. Über die Verwendung dieser aufgelaufenen Mittel war die Fraktion frei. Die Weiterleitung des Geldes an die CDU ist rechtlich völlig korrekt abgewickelt worden und stellt keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz dar", erklärte Schmidt in Berlin.

Der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Michael Glos, warf Vorwürfe gegen Schäuble zurück. Sie seien der Versuch, die "CDU als Ganzes ins Zwielicht zu rücken". Für Verwaltung und Finanzen in der Fraktion sei der parlamentarische Geschäftsführer verantwortlich, sagte Glos in einem dpa-Gespräch in München. Schäuble: "Leistungen der Union" dürfen nicht entwertet werden Der CDU-Vorsitzende Wolfgang Schäuble hat für seine Partei das Recht auf eine normale politische Auseinandersetzung auch angesichts der Spendenaffäre zurückgefordert. In einem Interview für die Dienstagsausgabe der "Süddeutschen Zeitung" sagte Schäuble, die Maßstäbe dürften nicht verloren gehen. Es sei völlig unverhältnismäßig, so zu tun, "als würden fehlerhafte Rechenschaftsberichte das entwerten, was die Union an Leistungen, an Gestaltungskraft für unsere Demokratie erbracht hat".

"Seit Wochen ist es ja fast so, dass es der Union faktisch verwehrt werden soll, noch eine normale Auseinandersetzung zum Beispiel über die richtige Steuerpolitik in Deutschland zu führen", kritisierte der CDU-Partei- und Fraktionschef. Gleichzeitig betonte er, er wolle die Vorgänge in der Spendenaffäre nicht vertuschen. Es solle sicher gestellt werden, dass fehlerhaftes Verhalten sich nicht wiederholt.

Schäuble kritisierte das von der Bonner Staatsanwaltschaft eingeleitete Verfahren gegen seinen Vorgänger Helmut Kohl wegen des Verdachts der Untreue zu Lasten der CDU. "Das ist ein Verdacht, den nachzuvollziehen mir einigermaßen schwer fällt", sagte er. Verstöße gegen das Parteiengesetz, die Kohl zugegeben hat, stünden nicht unter Strafe, betonte Schäuble. "Dann kann man wohl nicht auf dem Umweg über ein Ermittlungsverfahren das Parteiengesetz doch strafbewehrt machen." Der CDU-Vorsitzende vertrat die Auffassung, wenn die von Kohl bisher anonym gehaltenen Spender doch noch namentlich bekannt würden, wären die Verstöße gegen das Parteiengesetz korrigiert, so dass die CDU auch keine Rückzahlung und keine Strafen zahlen müsste. CDU Ludwigshafen will 100.000 Mark zurückzahlen Die Ludwigshafener CDU gibt jene 100.000 Mark an die Bundespartei zurück, die der Kreisverband 1998 aus einer Geheimkasse des früheren Bundesvorsitzenden Helmut Kohl bekommen hat. In einer am Montag veröffentlichten Erklärung des Kreisverbands heißt es, die Ludwigshafener CDU sei bislang immer davon ausgegangen, dass das Geld im Rahmen der üblichen Zuwendungen der Bundes-CDU geflossen sei. Der Betrag sollte 1998 ursprünglich dazu dienen, den Wahlkampf von Kohl in seinem Wahlkreis Ludwigshafen zu unterstützen.

Wie der CDU-Kreisvorsitzende Josef Keller erklärte, wurde das Geld aber 1998 nicht ausgegeben, sondern ordnungsgemäß verbucht und für den nächsten Bundestagswahlkampf zurückgelegt. Der Kreisvorstand habe daher beschlossen die 100.000 Mark der Bundespartei zu überweisen. Der Sprecher der rheinland-pfälzischen CDU, Thomas Bippes, lobte die Entscheidung des Kreisverbands. Die Ludwigshafener CDU sei offenbar von der Einsicht geleitet worden, dass die Bundespartei das Geld in der jetzigen Situation gut gebrauchen könne.

(RPO Archiv)
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