SPD und Grüne klagen gegen neues Wahlrecht
Berlin (dapd). Das neue Wahlrecht wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. SPD und Grüne erklärten, eine gemeinsame Klage gegen die Änderung sei auf dem Weg nach Karlsruhe.
Das Gesetz sei verfassungswidrig, weil es weder das "negative Stimmgewicht" noch die Überhangmandate beseitige. Das negative Stimmgewicht ist ein Phänomen, bei dem Stimmen für eine Partei zu einem Verlust von Mandaten führen. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Land mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen.