Wird Willfried Penner neuer Wehrbeauftragter? SPD-Politiker: "Kein Kommentar"

München/Berlin (dpa). Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Willfried Penner (SPD), soll neuer Wehrbeauftragter des Parlaments werden. Das meldet das Nachrichtenmagazin "Focus". Penner selbst wollte dies am Wochenende weder dementieren noch bestätigen. "Kein Kommentar", sagte er. Er wollte auch nichts dazu sagen, ob er an dem Amt grundsätzlich Interesse habe oder nicht.

Amtsinhaberin Claire Marienfeld (CDU) hatte am Freitag ohne Begründung auf eine neue Kandidatur verzichtet. Sie hatte jedoch zuvor die gravierenden Umstrukturierungsmaßnahmen durch die bevorstehende Reform der Streitkräfte, die sie nicht mittragen könne, bemängelt.

Die fünfjährige Amtszeit Marienfelds geht Ende April zu Ende. Marienfeld war am 30. März 1995 mit einer breiten fraktionsübergreifenden Mehrheit als erste Frau in der Geschichte des Bundestages in das Wächteramt über die Grundrechte der Soldaten und die Grundsätze der "Inneren Führung" gewählt worden. Sie hatte sieben Vorgänger. Penner war 1980 bis 1982 Parlamentarischer Staatssekretär auf der Hardthöhe. In diesem Amt erwarb er sich großen Respekt und war allgemein anerkannt.

Das Amt des Wehrbeauftragten ist einmalig in der deutschen Verfassungs-, Rechts- und Militärgeschichte. Jeder Soldat der Bundeswehr hat das Recht, sich ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden. Nach langem politischen Gerangel waren die Parteien Mitte der 50er Jahre zu einer Übereinkunft über einen Wehrbeauftragten gekommen. Am 3. April 1959 trat der erste Wehrbeauftragte, Helmuth von Grolman (CDU), seinen Posten an.

Der Wehrbeauftragte wird in geheimer Wahl durch die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gewählt. Die Amtszeit dauert fünf Jahre, Wiederwahl ist zulässig. Artikel 45 b des Grundgesetzes lautet: "Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen."

(RPO Archiv)
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