Sozialschranke - gut so

Dass die Regierung für EU-Ausländer den Zugang zu Sozialleistungen einschränkt, ist nach dem spektakulären Urteil des Bundessozialgerichts von Ende 2015 nur folgerichtig. Denn das Gericht hatte entschieden, dass EU-Bürger nur sechs Monate in Deutschland verbringen müssen, um Sozialhilfe beanspruchen zu können. Sie müssen gar nicht hier gearbeitet haben. Darauf musste die Bundesregierung dringend reagieren. Andernfalls hätte das Urteil Magnetwirkung entfaltet. Schon in den vergangenen Monaten haben immer mehr EU-Bürger mit Verweis auf dieses Urteil Sozialleistungen bei den Kommunen eingefordert oder eingeklagt.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU ist die eine Seite der Medaille, die Beschränkung des zu einfachen Zugangs zu Sozialleistungen die andere. In Deutschland sind Sozialhilfe und Hartz-IV-Leistung höher als in den meisten anderen EU-Staaten. Es muss sich gegen die wehren dürfen, die allein wegen dieser höheren Leistungen nach Deutschland ziehen wollen. Wie gerade Gewerkschaften auf die Idee kommen, das zu kritisieren, ist schleierhaft.

(mar)
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