Freiburg Sexualstraftäter darf nicht überwacht werden
Freiburg · Die Polizei darf einen aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftäter aus Baden-Württemberg nicht länger überwachen. Für eine Dauerobservation fehle es an der gesetzlichen Grundlage, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil.
23.02.2013
, 00:00 Uhr
Die ständige Überwachung durch Polizisten stelle einen schweren Grundrechtseingriff dar.