Freiburg Sexualstraftäter darf nicht überwacht werden

Freiburg · Die Polizei darf einen aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftäter aus Baden-Württemberg nicht länger überwachen. Für eine Dauerobservation fehle es an der gesetzlichen Grundlage, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil.

Die ständige Überwachung durch Polizisten stelle einen schweren Grundrechtseingriff dar.

(dpa)
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