Düsseldorf Sextaten können künftig nur Vergehen sein

Düsseldorf · Durch die Reform des Sexualstrafrechts dürfen Staatsanwälte Verfahren einfacher einstellen. Heute entscheidet der Bundestag.

Sexualstrafrecht-Reform: Sextaten können künftig nur Vergehen sein
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Die Verschärfung des Sexualstrafrechts könnte einen überraschenden Nebeneffekt haben: Es ist möglich, dass die Zahl der eingestellten Verfahren steigt. Weil die Mindestfreiheitsstrafe des neu gefassten Paragrafen 179 des Strafgesetzbuchs, der sexuellen Missbrauch regelt, nur sechs Monate beträgt, handelt es sich juristisch um ein Vergehen. So könnten Staatsanwaltschaften Verfahren gegen Auflagen einstellen; sie müssen keine Anklage erheben. Darauf weist die emeritierte Kieler Strafrechtsprofessorin Monika Frommel (69) hin. Sie kritisiert das Gesetz als Sparmaßnahme für die Justizbehörden.

Heute stimmt der Bundestag über den Gesetzentwurf ab, der auch den Bundesrat passieren muss. Die Opposition kündigte an, dem Entwurf nicht voll zuzustimmen. Der reformierte Paragraf 179 des Strafgesetzbuches will alle sexuellen Handlungen bestrafen, die dem Willen des Opfers entgegenlaufen. "Nein heißt Nein" soll die simple Formel im Sexualstrafrecht lauten. Auch Paragraf 177 wird geändert, der Vergewaltigung und sexuelle Nötigung bestraft. Vergewaltigung bleibt aber ein Verbrechen. So nennt man Straftaten, mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe.

Frauenrechtsorganisationen fordern diese Reform schon lange. "Nicht das Verhalten der Opfer soll ausschlaggebend für eine mögliche Verurteilung sein, sondern die Handlung des Täters", fasst Anja Nordmann, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats, der Dachorganisation von über 50 Frauenverbänden, das Ziel von "Nein heißt Nein" zusammen. Gemeint ist, dass ein Täter sich strafbar macht, sobald er sich über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt. Etwa wenn dieses seinen Widerwillen durch Worte, Weinen oder aus Angst gar nicht ausdrückt. "Bisher war körperliche Gegenwehr die Voraussetzung für die Anerkennung einer Straftat", sagt sie. "Wir brauchen diesen Paradigmenwechsel."

Eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nachzuweisen, wird hingegen nach Ansicht von Fachleuten durch das neue Gesetz nicht einfacher. Dessen ist sich der Frauenrat bewusst. "Missbrauchsfälle sind aufgrund der Beweislage immer schwierig zu klären", sagt Nordmann. Sie lobt: "Opfern wird aber jetzt vermittelt, dass sie nichts falsch gemacht haben, weil sie sich nicht gewehrt haben, sondern dass allein die Straftat zu verurteilen ist."

Kritik an der Reform kommt etwa von der "Zeit"-Journalistin Sabine Rückert. "Was leidenschaftliche Liebesnacht und was Vergewaltigung war, definiert die Frau am Tag danach", glaubt sie. Was eine Umkehr der Unschuldsvermutung bedeuten würde. Das Opfer könnte allein über Recht und Unrecht entscheiden. Wie Rückert zu dieser Schlussfolgerung kommt, ist dem Text nicht zu entnehmen. Ihre These lässt sich nicht mit den Grundsätzen des Rechts vereinbaren. Denn die Reform ändert nichts an der Beweislast. Ein Mensch gilt so lange als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Er muss nicht darlegen, dass er kein Täter ist.

Gerichte werden sich damit beschäftigen müssen, wann ein Nein ein Nein ist. Und: ob und wie der Täter dieses Nein hätte verstehen müssen. In der Gesetzesbegründung heißt es nämlich, dass das Opfer sexuelle Handlungen ausdrücklich oder konkludent ablehnen muss. Konkludent, also selbsterklärend, könnte etwa Weinen bedeuten. Was noch darunter fällt, ist unklar.

Monika Frommel geht mit dem Gesetzentwurf hart ins Gericht. "Unsinn" nennt sie das Vorhaben. Und: "Einen solchen Niedergang des Strafrechts wie in dieser Legislaturperiode habe ich noch nicht erlebt." Sie hält die Reform für "grotesk". Denn sie meint, dass man nicht erst Nein sagen müsse, um Opfer zu werden. Die Reform bringe das Sexualstrafrecht nicht voran. Die weiteren Änderungen, nämlich die Strafbarkeit von Grapschen und Übergriffen in Gruppe würden Probleme nur verlagern. Die Idee, dass jemand zum Täter wird, der in einer Gruppe nur dabeisteht, hält sie wie Grüne und Linke für verfassungswidrig. In einer Liebesnacht sollman klar signalisieren, was man will - und was nicht. Was eventuell weniger ein "Nein heißt Nein" als mehr ein "Ja heißt Ja" erfordere.

(RP)
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