Paris Schwarzarbeit an deutscher Botschaft?

Paris · Pikantes Verfahren in Paris: Ein ehemaliger Mitarbeiter erhebt Vorwürfe gegen Deutschland.

Deutschland hat vor einem französischen Arbeitsgericht Barzahlungen an Mitarbeiter in der Residenz des deutschen Botschafters in Paris eingeräumt. Die Anwältin der Bundesrepublik, Cathy Noll, sprach gestern von "geringen Summen", die an Personal gezahlt worden seien, das bei bestimmten Abendveranstaltungen im Einsatz war. Der Anwalt eines Ex-Mitarbeiters, der gegen seine Entlassung geklagt hat, warf Deutschland deswegen ein "System der Schwarzarbeit" vor, durch das dem französischen Staat Sozialabgaben vorenthalten worden seien.

Die Anschuldigungen hatte vor einigen Monaten die französische Zeitung "Le Monde" öffentlich gemacht. Anwältin Noll sagte: Falls sich herausstellen sollte, dass die Bundesrepublik Nachzahlungen bei den Sozialabgaben schuldig sei, gebe es nicht den geringsten Zweifel, dass diese beglichen würden. Den Vorwurf, die Entlassung des Klägers sei ungerechtfertigt, wies sie entschieden zurück.

Nach Darstellung des Klägeranwalts Antoine Gillot sollen Angestellte der Botschafter-Residenz für Einsätze bei privaten Empfängen Geldzahlungen in bar bekommen haben, die nicht auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen worden seien. Es geht um Veranstaltungen deutscher Unternehmen, die gegen Geld Empfänge im Palais Beauharnais ausgerichtet hatten, der prachtvollen Residenz im Herzen der französischen Hauptstadt.

Ein Teil des Rechnungsbetrags sei anschließend an die dabei tätigen Botschaftsmitarbeiter geflossen. Der Mann, dessen Fall nun verhandelt wurde, erhielt laut Gillot von Mai 2014 bis Juli 2015 insgesamt 7300 Euro in bar ausgezahlt - wobei Noll lediglich von 5300 Euro sprach.

Das Auswärtige Amt hatte eine Sonderinspektion angesetzt und erklärt, dass die Abrechnungspraxis von Drittveranstaltungen im Frühjahr 2016 umgestellt worden sei, sich zu Details der Angelegenheit aber bedeckt gehalten. Noll hob nun hervor, dass der Mitte 2015 nach Paris gekommene Botschafter Nikolaus Meyer-Landrut das Verfahren sofort gestoppt habe, als er davon erfuhr.

Der Pariser Anwalt Gillot vertritt insgesamt zwei Mitarbeiter, die 2015 beziehungsweise 2016 entlassen worden waren, daraufhin gegen den deutschen Staat vors französische Arbeitsgericht zogen und Entschädigung fordern. Darunter ist auch der ehemalige Leiter des Residenzteams.

Im jetzt verhandelten Fall geht es um einen jungen Mann, der als Service- und Reinigungskraft eingestellt worden war. Nach Darstellung seines Anwalts war er zum Assistenten des anderen Entlassenen aufgestiegen, was der Arbeitgeber bestreitet.

Gillot verlangte für den Mann allein 100.000 Euro wegen ungerechtfertigter Kündigung sowie weitere Beträge unter anderem wegen Schwarzarbeit. Er stellte ihn als Opfer des Mobbings eines anderen Mitarbeiters dar. Noll argumentierte dagegen, der ehemalige Teamchef habe ein "Klima des Schreckens" verbreitet, bei dem der jüngere Mitarbeiter sein Komplize gewesen sei. Das Laiengericht will seine Entscheidung am 19. Juni verkünden.

(dpa)
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