Keine weiteren Steuererhöhungen Scholz: 15 Prozent für Aktien und Fondsgewinne

Berlin (rpo). Zukünftig soll der pauschale Steuersatz von 15 Prozent für Gewinne beim Verkauf von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien gelten, die nach dem 21. Februar gekauft werden. Das bestätigte SPD-Generalsekretär Olaf Scholz.

Bei Anschaffung vor der - am 21. Februar 2003 geplanten - Verabschiedung des Steuerpakets im Bundestag werden 1,5 Prozent nicht auf den Wertzuwachs, sondern auf den Verkaufserlös erhoben. Diese Einzelheiten der Koalitionsvereinbarung vom Sonntagabend hat SPD-Generalsekretär Olaf Scholz bestätigt.

Gebäude und Grundstücke für eigene Wohnzwecke können wie bisher auch künftig steuerfrei veräußert werden. Anschaffungskosten von Immobilien müssen in Zukunft nicht mehr um Abschreibungen und Sonderabschreibungen gemindert werden. Damit vermindert sich tendenziell die Besteuerungsbasis.

Die jetzt gefundene Regelung steht wie das gesamte Paket zum Abbau von Steuervorteilen unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Bundesrat. Die jetzige Unionsmehrheit will nach bisherigen Erklärungen weite Teile des Gesetzentwurfs zu Fall bringen, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen will.

Bei Altfällen des Immobilien- oder Wertpapier-Erwerbs vor dem Stichtag der Verabschiedung im Bundestag ist ein Nachweis von Anschaffungskosten nicht erforderlich. Bei den 1,5 Prozent ist unterstellt, dass der Veräußerungsgewinn 10 Prozent der Anschaffungskosten ausmacht. Das entspricht dem künftigen Pauschalsteuersatz von 15 Prozent. Werden jedoch höhere Kosten belegt, mindern sie die Steuerschuld.

Bei Neufällen müssen die Kreditinstitute die Veräußerungsgewinne über Kontrollmitteilungen an die Finanzbehörden melden. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Verlusten aus anderen Veräußerungen, nicht dagegen mit anderen Einkunftsarten wie Arbeits- Einkommen oder Mieteinnahmen verrechnet werden.

(RPO Archiv)
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