Schöffen müssen künftig Deutsch beherrschen
Berlin (ddp). Die Berufung als Schöffe ins Gericht wird künftig an die Beherrschung der deutschen Sprache gekoppelt. Eine entsprechende Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes beschloss der Bundestag gestern.
02.07.2010
, 02:30 Uhr
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte, es gehe nicht um Fachvokabular, sondern um ein grundlegendes Verständnis der Hauptverhandlung. Die Ministerin fügte hinzu, eine Einbeziehung von Migranten in die Gerichtsbarkeit sei gewünscht und solle nicht erschwert werden.