Schöffen müssen Deutsch können

Karlsruhe (dapd). Schöffen in einem Strafprozess müssen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe entschieden. Deswegen muss nun ein Prozess in Köln neu aufgerollt werden, bei dem eine russischstämmige Schöffin mitwirkte, die kaum Deutsch konnte und für die Beratungen eine Dolmetscherin brauchte.

Die Heranziehung eines nicht sprachkundigen Laienrichters verstößt laut BGH gegen den Grundsatz, dass die Gerichtssprache Deutsch ist (Az.: 2 StR 338/10).

(RP)