Schmerzensgeldanspruch für zu lange Haft
Karlsruhe (dpa). Vier frühere Sicherungsverwahrte haben nach Einschätzung des Karlsruher Landgerichts Anspruch auf Schmerzensgeld für zu Unrecht im Gefängnis verbrachte Jahre.
14.03.2012
, 02:30 Uhr
"Der Freiheitsentzug war rechtswidrig und verstieß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention", sagte Richter Eberhard Lang. Damit bestehe ein Schadenersatzanspruch – unabhängig davon, wer für das geschehene Unrecht verantwortlich sei. Die vier Männer fordern vom Land Baden-Württemberg insgesamt rund 400 000 Euro.