Schmerzensgeldanspruch für zu lange Haft

Karlsruhe (dpa). Vier frühere Sicherungsverwahrte haben nach Einschätzung des Karlsruher Landgerichts Anspruch auf Schmerzensgeld für zu Unrecht im Gefängnis verbrachte Jahre.

"Der Freiheitsentzug war rechtswidrig und verstieß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention", sagte Richter Eberhard Lang. Damit bestehe ein Schadenersatzanspruch – unabhängig davon, wer für das geschehene Unrecht verantwortlich sei. Die vier Männer fordern vom Land Baden-Württemberg insgesamt rund 400 000 Euro.

(RP)
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