Kaschierte Verkehrskontrollen Jäger erntet für Bemerkung zu Schleierfahndung heftige Kritik

Düsseldorf · Innenminister Jäger sagte in einem Interview, umstrittene Schleierfahndungen würden in NRW praktisch bereits per Erlass durchgeführt. CDU-Generalsekretär Löttgen hat das nun als "nicht zu rechtfertigenden Rechtsverstoß" bezeichnet.

 Ralf Jäger im November in Düsseldorf (Archivbild).

Ralf Jäger im November in Düsseldorf (Archivbild).

Foto: dpa, rwe sab

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat mit einer Äußerung über die Schleierfahndung, also Fahrzeugkontrollen ohne konkreten Tatverdacht, heftige Kritik ausgelöst. Auf die Frage, warum NRW im Gegensatz zu anderen Bundesländern kein Gesetz zur Schleierfahndung nach Kriminellen erlasse, sagte der Minister im WDR, dass "es gar nicht erforderlich ist, eine solche Schleierfahndung ins Gesetz aufzunehmen, weil wir sie praktisch machen". Dies sei per Erlass geregelt.

Das Landeskriminalamt (LKA) unterrichte die Kreispolizeibehörden, welcher Fahrzeugtyp und "welcher Typ Mensch aus welchen Ländern möglicherweise zur Täterschaft gehört". Das Innenministerium teilte auf Anfrage mit, anhand dieser Vorgaben könne die Polizei Personen und Fahrzeuge überprüfen, ohne dies als "Verkehrskontrolle" kaschieren zu müssen.

CDU-Generalsekretär Bodo Löttgen konterte, ein Erlass könne niemals Grundlage für einen Grundrechtseingriff sein. Statt die Öffentlichkeit zu täuschen und am Parlament vorbei zu handeln, müsse Jäger für klare rechtliche Verhältnisse sorgen. "Im Parlament schwingt sich Herr Jäger zum Hüter der Verfassung auf und erklärt, dass er aus grundsätzlichen Erwägungen heraus die Schleierfahndung ablehnt. Nun behauptet er, dass die Schleierfahndung in NRW per Erlass durchgeführt wird", so Löttgen zu unserer Redaktion. Sollte dies so zutreffen, dann sei dies "ein nicht zu rechtfertigender Rechtsverstoß eines Innenministers, der leichtfertig mit den Grundrechten der Menschen in Nordrhein-Westfalen umgeht".

Ein Sprecher des Innenministeriums betonte, in NRW gebe es "keine anlasslose Personalüberprüfung", und es werde sie auch nicht geben. Ein solches Vorgehen sei nicht nur ein erheblicher Grundrechtseingriff, sondern erfordere zu viele Einsatzkräfte. Zudem sei die Schleierfahndung offenbar weniger erfolgreich als vielfach behauptet.

Die Polizei erhalte vom LKA ein sogenanntes "Fahndungsblatt". Darin seien die Analyseergebnisse über mobile Einbrecherbanden aufbereitet. "Die Polizei geht gezielt und auf der Grundlage kriminalistischer Erkenntnisse gegen Wohnungseinbrecher vor", so der Sprecher. Unterdessen stimmten SPD und Grüne einem Modellversuch mit Schulterkameras (Bodycams) für die NRW-Polizei zu.

(hüw)
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