NPD-Verfahren eine gigantische Panne? Schily schließt Rücktritt aus

Karlsruhe (rpo). Rücktrittsforderungen aus der Union wegen des V-Mann-Skandals im NPD-Verbotsverfahren hat Otto Schily zurückgewiesen. "Ich werde meine Arbeit in bewährter Manier fortsetzen", sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin.

Auch eine Entlassung verantwortlicher Mitarbeiter in seinem Hause schloss Schily aus. Zwar seien drei Beamten - darunter ein Staatssekretär - "schwerwiegende Versäumnisse" beim Umgang mit Verfassungsschutz-Informationen unterlaufen. Wegen der insgesamt "überragenden" Leistungen der drei habe er sich dafür entschieden, die Fehler in Kauf zu nehmen.

Das geplatzte NPD-Verfahren hat viel Staub aufgewirbelt. Während sich der Blick langsam wieder klärt, beginnt die Suche nach den Verantwortlichen.

Karlsruhe steht vor einem Scherbenhaufen - doch wer das Porzellan zerschlagen hat, darüber sind die Ansichten geteilt. Hat das Bundesverfassungsgericht mit der Aussetzung des NPD- Verbotsverfahrens womöglich überreagiert, wie Nordrhein-Westfalens Innenminister Fritz Behrens (SPD) andeutet? Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz jedenfalls versichert: "Die NPD bleibt verbotswürdig."

Im höchsten deutschen Gericht scheint die Verärgerung beträchtlich zu sein. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) soll dem Vernehmen nach nicht einmal durchgestellt worden sein, als er die Gerichtspräsidentin Jutta Limbach und den zuständigen Berichterstatter Hans-Joachim Jentsch anrufen wollte. Denn das Gericht hatte das Verfahren - eines der aufwendigsten in seiner Geschichte - mit Hochdruck betrieben.

Nun spricht alles für eine gigantische Panne des Verfassungsschutzes - und zwar desjenigen Landesamtes, das unter der Verantwortung von Behrens steht. Zwar wiegeln die Bevollmächtigten der Antragsteller nun ab: Der Verbindungsmann des nordrhein- westfälischen Verfassungsschutzes, der langjährige NPD-Funktionär Wolfgang Frenz, sei doch schon 1995 "abgeschaltet" worden. Die Äußerungen, mit denen er zum Beleg der rassistischen und antisemitischen Haltung der NPD zitiert worden war, stammten dagegen von 1998 - aus einer Zeit also, in der er nicht mehr im Sold der Verfassungsschützer stand.

Kaum zu überbietender Zynismus

Diese Erklärung wird die Richter des Zweiten Senats kaum zufrieden stellen. Denn die Äußerungen von Frenz stehen zwar neben einer Vielzahl anderer Zitate, doch sind sie gerade für den Abschnitt, in dem die Bundesregierung den Antisemitismus der Partei belegen will, durchaus zentral. Mit kaum zu überbietendem Zynismus schreibt Frenz in einem Buch: "Hitler mit seinem Antisemitismus war genau gesehen ein Glücksfall für die Juden." Daraus sei eine Massenhysterie entstanden, "die zur Gründung des Staates Israel führte". Und weiter: "Wenn es Auschwitz nicht gegeben hätte, müsste es für die Juden von heute erfunden werden. Denn Auschwitz ist die Machtergreifung durch das vernetzte Judentum."

Klar ist: Schon der leiseste Verdacht, der Verfassungsschutz könnte den Verbotsantrag über bezahlte Spitzel "munitioniert" haben, ist in einem so hoch sensiblen Verfahren fatal. Denn bei einem Parteiverbot, so hat das Gericht immer wieder deutlich gemacht, müssen rechtsstaatliche Regeln besonders penibel beachtet werden.

Hinzu kommt: Die Verfassungswidrigkeit der NPD wird sich aus dem - eher moderat formulierten - Parteiprogramm der Rechtsextremisten kaum herleiten lassen. Deshalb kommt es entscheidend auf die vielen Äußerungen und Dokumente an, die Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung zusammengetragen haben. Ausschlaggebend ist für die Karlsruher Richter der Gesamteindruck. Ist das Material an einer nicht unwesentlichen Stelle "vergiftet", dann lässt sich das Antragsmaterial nicht einfach dadurch retten, dass die unsaubere Quelle ausgeblendet wird.

Anträge nachbessern

Was das für den Fortgang des Verfahrens bedeutet, ist völlig unklar. Jedenfalls werden Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ihre Anträge nachbessern müssen. Denn nun ist sogar wieder offen, ob der Prozess überhaupt die erste Hürde nimmt - die Zulassung zur mündlichen Verhandlung. Das Gericht will dies neu überdenken. Das kann nur heißen, dass der Zweite Senat die V-Mann-Geschichte nicht als Lappalie betrachtet. Denn in dieser ersten Phase geht es nur um Unzulässigkeit oder offensichtliche Unbegründetheit der Anträge - was eigentlich eine Formalie sein sollte, wenn ein Verfassungsorgan einen solchen Schriftsatz formuliert.

Nur eines lässt sich mit einiger Sicherheit sagen: Jutta Limbach wird an dem Verfahren nicht mehr teilnehmen. Ihre Amtszeit geht am 31. März zu Ende.

(RPO Archiv)
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