Berlin Schienenbahnen beim Ökostrom weiter begünstigt
Berlin · Die Bundesregierung hat klargestellt, dass die Vergünstigungen bei der Ökostrom-Umlage weiter auch für Bahnen gelten sollen. "Unternehmen des schienengebundenen Nah- und Fernverkehrs unterfallen weiterhin einer Ausnahmeregelung bei der EEG-Umlage, deren Einzelheiten im weiteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden", heißt es in der Kabinettsvorlage zu den Eckpunkten für die Reform der Ökostrom-Förderung.
23.01.2014
, 10:40 Uhr
Sie wurde gestern vom Kabinett gebilligt. "Alt- und Neuanlagen mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt müssen für eine jährliche Stromerzeugung von höchstens zehn MWh keine EEG-Umlage zahlen", so die Vorlage.